Aufgrund von Wasserdampf wurde hier die Brandmeldeanlage ausgelöst. Kein Eingreifen der Feuerwehr nötig.
ausgelöste Brandmeldeanlage, ohne Feststellung.
angebrannte Speisen. Keine Tätigkeit notwendig.
zwei eingeschlagene Druckknopfmelder; keine Gefahr; keine Tätigkeit
ausgelöste Brandmeldeanlage. Keine Feststellung, technischer Defekt in der Anlage.
Mutwillig eingeschlagener Druckknopfmelder.
Mutwillig eingeschlagener Druckknopfmelder.
angebrannte Speisen. Keine Tätigkeit.
Audgelöster Rauchmelder durch angebrannte Speisen.
angebrannte Speisen. Keine Gefahr, natürliche Belüftung.