ausgelöster Rauchwarnmelder. Wurden auf der Anfahrt abbestellt.
Die bereits an der Einsatzstelle eingetroffene Polizei und der Rettungsdienst versicherten keine Erkenntnis und keine Gefahr. Dadurch war ein Ausrücken der Feuerwehr nicht mehr nötig.
Ausgelöster Rauchmelder ohne erkennbaren Grund.
Ein ausgelöster Rauchmelder stellte sich als Fehlalarm heraus. Kein Eingreifen der FF Oberhausen erforderlich.
Ausgelöster Rauchmelder durch brennende Herdplatte. 4 PA und ein CM Strahlrohr im Einsatz.
Ausgelöster Rauchmelder. Kein Eingreifen erforderlich
Angebrannte Speisen, kein Eingreifen erforderlich