Angebrannte Speißen. Leichte Verrauchung der Wohnung welche mittels Überdruckbelüftungsgerät, belüftet wurde. Keine weitere Gefahren.
Bereits während der Anfahrt wieder abbestellt. Angebrannte Speisen
brennender Elektrogrill. Grill wurde von Bewohner bereits ins Freie gebracht, Nachkontrolle mit Wärmebildkamera. Keine weitere Tätigkeit.