ausgelöste Brandmeldeanlage durch vermutlicher Staubaufwirbelung von Handwerkern.
Angebrannte Speisen. Kein Eingreifen notwendig.
Ausgelöste Brandmeldeanlage durch angebrannte Speisen
ausgelöster Brandmelder, keine Feststellung.
Ausgelöste Brandmeldeanlage
ausgelöster Rauchmelder durch angebrannte Speißen. Gebäude mit zwei Überdruckbelüftungsgeräten entraucht und die Brandmeldeanlage zurückgestellt.
In einem Privathaushalt hat ein Rauchmelder ausgelöst. Auf der Anfahrt zur Einsatzstelle wurden wir von der Leitstelle auch schon wieder abbestellt. Der Bewohner rief nochmals an, versicherte das keine Gefahr besteht und es auch keinen ersichtlichen Grund gab wieso der Rauchmelder auslöste.
Bei Schleifarbeiten von Handwerkern wurde ein Rauchmelder ausgelöst. Das Gebäude wurde kurz kontrolliert, keine Gefahr, Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt, Einsatz ende.
Während einer Veranstaltung wurde aufgrund einer Nebelmaschine ein Rauchmelder ausgelöst. Anlage zurückgestellt.
Ausgelöste Brandmeldeanlage