angebrannte Speisen, keine Tätigkeit
Ausgelöste Brandmeldeanlage durch Wasserdampf
Fehlalarm. Bereits vor Ausrücken wieder abbestellt.
Ausgelöste Brandmeldeanlage
Ausgelöste Brandmeldeanlage durch eine durchgeschmorte Neonröhre. Kein Eingreifen erforderlich.
Ausgelöste Brandmeldeanlage durch Schneidarbeiten an alten Fässern. Durch die Schneidarbeiten von Handwerkern kam es zur leichten Verrauchung welche die Brandmeldeanlage ausgelöst hat. Keine Gefahr, keine Tätigkeit.
Eingeschlagener Druckknopfmelder. Keine Feststellung, keine Tätigkeit.
Ausgelöste Brandmeldeanlage