Ausgelöste Brandmeldeanlage. Keine Feststellung.
Angebrannte Speißen. Keine Tätigkeit notwendig.
Aufgrund eines größeren Einsatzes an dem die Berufsfeuerwehr gebunden war, wurden wir zur Wachbesetzung alarmiert.
Eingelaufener Feuermelder. Keine Feststellung.
Ausgelöster Feuermelder, jedoch ohne erkennbaren Grund. Keine Gefahr und kein eingreifen der Feuerwehr notwendig.
Brand einer Wohnung im 1.OG. Dichter Rauch drang aus den Fenstern, die zum Teil schon aufgrund der Hitze geborsten waren, aus der Wohnung. Sofort begannen mehrere Trupps unter Atemschutz mit den Löschmaßnahmen und evakuierten die im restlichen im Haus befindlichen Personen. Alle Bewohner wurden vorsorglich vom Rettungsdienst untersucht und im GRTW betreut. Nach ausgiebigen Löscharbeiten…
Weiterlesen
Überhitzte Kochplatte. Keine Gefahr.