Auf der Anfahrt abbestellt. Kein Grund für die Auslösung der BMA feststellbar.
brennende Biomülltonne mit Kleinlöschgerät gelöscht.
Aufgrund von Wasserdampf wurde hier die Brandmeldeanlage ausgelöst. Kein Eingreifen der Feuerwehr nötig.
Bei Abflammarbeiten von Unkraut entzündete sich ein Bäumchen an einer Hauswand. Der Arbeiter konnte das Feuer selbst löschen.
angebrannte Speisen, keine Gefahr, Wohnung wurde belüftet.
auf der Straße brennende Kühlbox und Teppich bereits von der Polizei gelöscht.
angebrannte Speisen bzw. vergessene Espressomaschine, natürliche Belüftung.
angebrannte Speisen, keine Tätigkeit
In einer Tiefgarage war leichter Brandgeruch feststellbar. Nach einer ausgiebigen Erkundung stellte sich heraus: Die leichte Rauchentwicklung entstand an einem PKW, an dem kurz zuvor Unterbodenschutz frisch aufgebracht war und dieser mit dem warmen Auspuff in Kontakt kam, welches eine leichte Rauchentwicklung zur folge hatte.
ausgelöste Brandmeldeanlage, ohne Feststellung.