Aufgrund von Wasserdampf wurde hier die Brandmeldeanlage ausgelöst. Kein Eingreifen der Feuerwehr nötig.
ausgelöste Brandmeldeanlage, ohne Feststellung.
angebrannte Speisen. Keine Tätigkeit notwendig.
zwei eingeschlagene Druckknopfmelder; keine Gefahr; keine Tätigkeit
ausgelöste Brandmeldeanlage. Keine Feststellung, technischer Defekt in der Anlage.