angebrannte Speisen. Räumlichkeiten kontrolliert, natürliche Belüftungsmaßnahmen durchgeführt und Anlage zurückgestellt.
angebrannte Speisen…
Ausgelöste Brandmeldeanlage durch angebrannte Speisen
Ausgelöster Rauchmelder in einer unbewohnten Wohnung. Nach einer gewaltfreien Wohnungsöffnung konnte kein Grund für die Auslösung des Melders festgestellt werden.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Keine Feststellung.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Keine Feststellung.
Angebrannte Speißen. Keine Tätigkeit notwendig.
Ausgelöster Feuermelder, jedoch ohne erkennbaren Grund. Keine Gefahr und kein eingreifen der Feuerwehr notwendig.
Brand einer Wohnung im 1.OG. Dichter Rauch drang aus den Fenstern, die zum Teil schon aufgrund der Hitze geborsten waren, aus der Wohnung. Sofort begannen mehrere Trupps unter Atemschutz mit den Löschmaßnahmen und evakuierten die im restlichen im Haus befindlichen Personen. Alle Bewohner wurden vorsorglich vom Rettungsdienst untersucht und im GRTW betreut. Nach ausgiebigen Löscharbeiten…
Weiterlesen
Überhitzte Kochplatte. Keine Gefahr.